Reparaturservice
Leistungen - ReparaturserviceWährend eines gesetzlichen festgelegten Zeitraums ist es die Pflicht des Auftragnehmers, für sein Gewerk die Gewährleistung zu übernehmen und eventuell auftretende Schäden auf seine Kosten zu beheben. Nach Ablauf dieser Frist muss nicht mehr der Auftragnehmer die Mängel beseitigen, sondern dann ist der Besitzer der Immobilie für Reparaturen zuständig und muss die anfallenden Kosten aus eigener Tasche bezahlen.
Oft fallen rund um die Immobilie kleinere Reparaturen an, die den ungeübten Fachmann überfordern und für den Handwerker nur einen geringen Aufwand bedeuten. Für alle unsere Kunden bieten wir den Service, auch nach der gesetzlich festgelegten Gewährleistungszeit, kleinere Reparaturen sofort auszuführen.
Generell führen wir sämtliche Reparaturen im Innen- und Außenbereich aus und organisieren diese auch gewerkeübergreifend für Sie.